Stornierung: Was passiert, wenn wir unsere Hochzeit absagen oder verschieben müssen?
Die Stornierung eures Auftrags ist grundsätzlich jederzeit möglich.
In diesem Fall berechne ich die vertraglich vereinbarte Aufwandsentschädigung / das Ausfallhonorar gemäß
AGB Abschnitt V.3.
Wenn ihr Foto und Video gebucht habt, handelt es sich um zwei separate Aufträge – das Ausfallhonorar fällt daher je Auftrag an.
Wenn ihr mich ersatzweise für einen anderen Termin bucht, ist je nach Einzelfall eine Verrechnung des Ausfallhonorars ganz oder teilweise möglich.
