Nutzungsrechte: Was dürfen wir mit unseren Hochzeitsbildern machen?

Ihr erhaltet für Foto und für Video von mir umfassende Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das bedeutet:

  • Ihr dürft eure Hochzeitsfotos und ggf. Videos beliebig oft vervielfältigen, an Familie und Freunde verschenken und privat online zeigen (z. B. Social Media, WhatsApp, private Websites).
  • Bei der privaten Nutzung, z. B. bei Instagram, müsst ihr mich nicht als Bildautorin angeben, aber ich würde mich natürlich trotzdem sehr freuen, wenn ihr mich als Fotografin/Videografin erwähnt und markiert mit
    @weddingphotosbymel.

Nutzung durch Dienstleister

Falls euch einer eurer Dienstleister nach Fotos oder Videos fragt, um diese gewerblich zu nutzen (z. B. für seine Website), darf er das unter folgender Bedingung: Jedes Bild muss mit einem Urhebernachweis durch Verlinkung zu meiner Website
www.melaniemeissner.de oder im Social Media mit
@weddingphotosbymel versehen sein.

Bitte informiert bei Weitergabe der Bilder über diese Bedingung, weil nicht alle Dienstleister wissen, dass ein fehlender Urhebernachweis strafbar ist.

Selbstverständlich können sich eure Dienstleister bei Fragen auch gern direkt an mich wenden.

→ Alle FAQs anzeigen#

Dynamisches Brautporträt im Editorial-Stil von Wedding and Fashionphotographer Berlin vor schwarzem Hintergrund. Ein Beispiel für die künstlerische Qualität eurer Hochzeitsfotos zur privaten Nutzung.